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Aktuelles

Ab 1.12.2024 geänderte Praxisöffnungszeiten:

Mo. – Fr.          7:30  – 12:00

Di.   + Do.        7:30  – 12:00              15:30 – 17:00       ab 1.12.2024 nur Do. 15:00-17:00  

Terminsprechstunde (Terminvereinbarung per email oder telefonisch):

Mo. – Fr.            8:00 – 11:00

Di.   + Do.        15:30 – 17:00       ab 1.12.2024 nur Do. 15:00-17:00

Akutsprechstunde (ohne Termin mit Wartezeit), Anmeldung nicht erforderlich:

Mo. – Fr.            7:30 – 10:00

Umstellung auf E-Rezept (=elektronisches Rezept) ab 2.1.24

Erst wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen ist, können wir Medikamente, die Sie sonst auf „rosa Rezept“ bekommen haben, für dieses Quartal als E-Rezept  verordnen. Dieses können Sie einfach in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Stecken der Versichertenkarte abrufen. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!

Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir brauchen Zeit und sorgfältige Arbeit. Da die Rezepte erst am Ende der Sprechstunde digital unterschrieben werden empfehlen wir, die Medikamente am darauf folgenden Tag in der Apotheke abzuholen.

Ein Quartal beginnt am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober.

Die privaten Krankenversicherungen haben noch nicht auf E-Rezept umgestellt, sie bekommen weiterhin einen Papierausdruck.

 

Krankschreibung per Telefon

Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.

Entscheidung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte

Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Kontakt: 

Telefon: 28878  (Anrufbeantworter während der Öffnungszeiten); Fax: 22878 Fauststr. 84 51145 Köln

rezeptwunsch@praxis-martin-koeln.de   (Bestellung Rezepte, Überweisung, Terminanfrage)

info@praxis-martin-koeln.de  (Befundübermittlung, Abfrage Befunde, sonstiges)

arztkontakt@praxis-martin-koeln.de (persönlicher Kontakt zu Frau Dr. Dittert-Martin)

Homepage: www.praxis-martin-koeln.de

Hinweis: Wir können aus Kapazitätsgründen zurzeit keine Neupatient|innen annehmen.